Ab einer Pflegebedürftigkeit von mehr als sechs Monaten wird je Maßnahme ein Zuschuss von bis zu 4.000 EUR gewährt. Ändert sich die Pflegesituation z.B. durch eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes kann dieser Betrag zusätzlich auch für die neue Maßnahme beantragt werden.
Dieser Zuschuss wird oft als Grundanteil zur Ausführung eines barrierefreien (oder -armen) Bades in Anspruch genommen. Aber auch kleinere Maßnahmen, wie Handläufe oder Rampen können damit finanziert werden.
Wichtig ist zuerst eine Antragstellung bei den Kassen mit Vorlage eines Kostenvoranschlages. Die Ausführung der Maßnahme darf erst nach Zusage der Kasse in Auftrag gegeben werden.