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Pflegeberatung2021-06-08T23:53:10+02:00

Für Sie unverbindlich

Persönlich bei Ihnen

Auf Ihre Situation abgestimmt

Pflegeberatung

Beratung soll nicht nur am Anfang unserer Geschäftsbeziehung stehen, sondern sich auf die gesamte Dauer der Zusammenarbeit erstrecken. Sie ergänzt somit den persönlichen Einsatz unserer Mitarbeiter bei der Bewältigung des Alltags von Pflegebedürftigen Personen. Wir bieten in vielen Bereichen einen umfassenden Service für Pflegebedürftige und Angehörige. Wenn wir die gewünschte Kompetenz nicht selbst bereitstellen können, stehen Ihnen auf Wunsch weitere ausgewählte Partner aus unserem Pflege-Netzwerk zur Verfügung. Den Kontakt stellen wir gerne her.

Unsere Leistungen auf einen Blick

Ein gutes Gelingen der Betreuung und zufriedene Kunden sind die beste Werbung. Dafür setze ich mich mit allen meinen Fähigkeiten ein. Die Erfahrungen aus meiner Berufslaufbahn und als Familienangehöriger einer pflegebedürftigen Mutter zusammen mit einer mittlerweile fünfjährigen Beratertätigkeit in der Pflegebranche helfen dazu sehr.

Unsere Leistungen auf einen Blick:

Beratung und Pflege im häuslichem Umfeld

Hopizbegleitung und -Beratung

Demenzberatung

Pflegeberatung

Auftragsservice

Wohnumfeldanalyse

Weitere seriöse Quellen von sachlichen Informationen

Allgemeine Links

Ratgeber zur Pflege und für die häusliche Pflege
www.bundesgesundheitsministerium.de

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
www.bmfsfj.de

Sozialverband VdK Deutschland
www.vdk.de

Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO)
www.bagso.de

Kuratorium Deutsche Altershilfe
www.kda.de

Beratung

Pflegeberatung der Pflegekassen
www.gkv-spitzenverband.de

Netzwerk Pflegebegleitung
www.pflegebegleiter.de

Verband der Ersatzkassen
www.pflegelotse.de

Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK)
www.mdk.de

Serviceportal Wegweiser Demenz
www.wegweiser-demenz.de

Lokale Allianzen
www.lokale-allianzen.de

länger zuhause leben
www.bmfsfj.de

Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen
www.pflege-charta.de

Verband der Privaten Krankenversicherungen e.V.
www.pkv.de
www.pflegeberatung.de

Pflegekompass der Knappschaft
www.der-pflegekompass.de

Deutsche Alzheimer Gesellschaft
www.deutsche-alzheimer.de

Rentenkompetenzcenter
www.r-kc.de

BKK Pflegefinder
www.bkk-pflegefinder.de

Unabhängige Patientenberatung Deutschland / UPD
www.patientenberatung.de

Allianz für Menschen mit Demenz
www.allianz-fuer-demenz.de

Wegweiser Demenz
www.wegweiser-demenz.de

und viele andere…

Wichtige Fragen und Hinweise

Pflegegrad2021-05-28T00:01:13+02:00

Die Zuerkennung eines Pflegegrades ist Grundlage für die finanzielle Unterstützung der Kassen. Fordern Sie gern umfassendes Informations- und Übersichtsmaterial bei uns an. (Kontkatlink) Hier soll Ihnen lediglich ein qualifizierter Überblick gegeben werden.

Erster Schritt ist ein Anruf bei der Pflegekasse mit der Bitte um Zusendung der entsprechenden Antragsformulare. Die Kassen organisieren dann den weiteren Verlauf. Zunächst wird ein unabhängiger Gutachter bestellt. Ziel ist die Feststellung, inwieweit die pflegebedürftige Person Ihren Alltag noch alleine bewältigen kann (Alltagskompetenz).

Kriterien zur Einstufung des Pflegegrads2021-05-28T00:01:24+02:00

Zur Beurteilung der „Alltagskompetenz“ einer Person, d.h. der Frage wie gut sich die pflegebedürftige Person noch selbst versorgen kann, werden insgesamt sechs Bereiche (Module) herangezogen:Mobilität

  1. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  2. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  3. Selbstversorgung (Körperhygiene, Nahrungsaufnahme)
  4. Umgang mit krankheitsspezifischen/therapiebedingten Anforderungen
  5. Alltagsgestaltung und soziale Kontakte

Mittels eines standardisierten Fragebogens werden die einzelnen Kriterien aus den sechs Bereichen mit Punkten versehen, die zusätzlich unterschiedlich gewichtet werden.

Am Ende steht eine Gesamtpunktzahl, mit der die Einstufung des Pflegegrades und damit die finanzielle Unterstützung durch die Kassen festgelegt wird:

  • Pflegegrad 1 – 2,5 bis 27 Punkte: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 2 – 27 bis unter 47,5 Punkte: erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 3 – 47,5 bis unter 70 Punkte: schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 4 – 70 bis unter 90 Punkte: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 5 – 90 bis 100 Punkte: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Pflegegeld, Sachleistung, Kombinationsleistung2021-05-28T00:01:31+02:00

Das Pflegegeld wird automatisch bei der Gewährung eines Pflegegrades mit Datum der Antragstellung monatlich auf ein benanntes Konto überwiesen und ist nicht zweckgebunden.

Pflegegrad 2: 316 Euro

  • Pflegegrad 3:  545 EUR
  • Pflegegrad 4:  728 EUR
  • Pflegegrad 5:  901 EUR

Die Pflegesachleistungen stehen den Familien als Zuschuss zur Verfügung, werden aber nicht als Geldleistung an die Familien ausbezahlt. Diese Beträge werden von den zugelassenen ambulanten Diensten (z.B. Sozialstation) für die Erbringung deren Pflegeleistungen direkt mit den Kassen abgerechnet.

Dafür stehen folgende Beträge zur Verfügung:

  • Pflegegrad 1:      0 EUR
  • Pflegegrad 2:  689 EUR
  • Pflegegrad 3:  1.298 EUR
  • Pflegegrad 4:  1.612 EUR
  • Pflegegrad 6:  1.995 EUR

Wenn aus verschiedenen Gründen ein ambulanter Dienst weiterhin einen Teil der Grundpflege übernehmen soll, kann bei den Kassen eine Kombinationsleistung beantragt werden.

In diesem Fall wird das Pflegegeld in einem bestimmten Verhältnis gekürzt. Die Auszahlungstermine ändern sich, da die Kassen zunächst die Höhe der Aufwendungen der ambulanten Dienste begleichen und die verbleibende Summe des Pflegegeldes dann einen Monat später ausbezahlt. Wie das individuell bei Ihnen aussehen kann, erläutern wir gern in einem persönlichen Gespräch oder Telefonat.

Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI2021-05-28T00:01:43+02:00

Bei anerkanntem Pflegegrad stehen allen Pflegebedürftigen Personen 125 EUR pro Monat zu. Das Besondere daran ist, daß die monatlichen Beträge sich max. bis 30.06. des Folgejahres aufaddieren (wie auf einem Sparbuch), wenn sie nicht verbraucht werden.

Allerdings wird dieses Geld nicht an die Familien ausbezahlt sondern darf nur von zugelassenen Organisationen und ambulanten Diensten im Auftrag der Familien in Anspruch genommen werden und zwar für folgende Leistungen:

  • Stundenweise Haushaltshilfe (wir haben diese Zulassung)
  • Tages- und Nachtpflege
  • Kurzzeitpflege
Kurzzeitpflege2021-05-28T00:01:48+02:00

Sollte aus verschiedenen Gründen ein zeitlich begrenzter Aufenthalt in einem Pflegeheim (vollstationär) erforderlich sein, kann bei den Kassen ein Antrag auf Kurzzeitpflege gestellt werden. Für diese Maßnahme stehen jedem Pflegebedürftigen 1.612 EUR pro Jahr zur Verfügung.

Verhinderungspflege2021-05-28T00:01:55+02:00

In vielen Fällen übernehmen die Familien den größen Teil der Versorgung und Pflege ihrer Angehörigen. Wenn die aber z.B. wegen Krankheit, Urlaub, Überlastung oder einfach für eine Auszeit „verhindert“ sind, stellt die Pflegekasse pro Jahr 1.612 EUR zur Verfügung. Mit diesem Geld kann dann eine Ersatzpflegekraft bezahlt werden. Das können theoretisch alle Personen sein, außer Verwandte ersten und zweiten Grades.

Wird in dem betreffenden Jahr keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen, stehen aus diesem Topf zusätzlich 812 EUR zur Verfügung, sodaß in Summe 2.418 EUR pro Jahr für die Verhinderungspflege von den Kassen übernommen werden.

Auch die Verhinderungspflege muss zunächst bei der Pflegekasse beantragt werden. Auf eine telefonische Bitte hin senden die Kassen die Formulare umgehend zu. Für die Auszahlung genügt eine einfache Quittung, daß die Ersatzpflegekraft das Geld bekommen hat.

Diese Leistung steht aber erst bei einer Pflegebedürftigkeit von mindestens sechs Monaten zur Verfügung. Stichtag ist auch hier das Datum der Antragstellung.

Pflegehilfsmittel2021-05-28T00:06:54+02:00

Ebenfalls bei jedem Pflegegrad werden 40 EUR pro Monat für Verbrauchsartikel wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Mundschutz, Bettschutzeinlagen etc. zur Verfügung gestellt. (aktuell wegen Corona 60 EUR)

Wenn Sie wünschen können wir veranlassen, daß Ihnen die benötigten Artikel direkt ins Haus geliefert werden.

Zuschüsse für bauliche Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes2021-05-28T00:06:49+02:00

Ab einer Pflegebedürftigkeit von mehr als sechs Monaten wird je Maßnahme ein Zuschuss von bis zu 4.000 EUR gewährt. Ändert sich die Pflegesituation z.B. durch eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes kann dieser Betrag zusätzlich auch für die neue Maßnahme beantragt werden.

Dieser Zuschuss wird oft als Grundanteil zur Ausführung eines barrierefreien (oder -armen) Bades in Anspruch genommen. Aber auch kleinere Maßnahmen, wie Handläufe oder Rampen können damit finanziert werden.

Wichtig ist zuerst eine Antragstellung bei den Kassen mit Vorlage eines Kostenvoranschlages. Die Ausführung der Maßnahme darf erst nach Zusage der Kasse in Auftrag gegeben werden.

Pflegeberatung2021-05-28T00:08:06+02:00

Der Pflegegrad muss per Gesetz halbjährlich bei Pflegegrad 2 und 3, bzw. vierteljährlich bei Pflegegrad 4 und 5 im Rahmen eines Beratungsgespräches überprüft werden.

Diese Leistungen übernehmen meist die ambulanten Pflegedienste, bzw. von den Kassen benannte Pflegeberater. Den Aufwand dafür rechnen diese direkt mit den Kassen ab. Die Beauftrag erfolgt durch Sie und Sie sind auch für die Einhaltung der Intervalle verantwortlich.

MDK und MEDICPROOF2021-05-28T00:09:42+02:00

MDK heißt „Medizinischer Dienst der Krankenkassen“ Im Pflegebereich führen diese neutralen Einrichtungen im Auftrag der gesetzliichen Krankenkassen die Begutachtung für die Einstufung des Pflegegrades durch. Bei den pivaten Kassen heißt der entsprechende Dienst „MEDICPROOF“.

Antragstellung2021-05-28T00:10:48+02:00

Ihre Kranken- bzw. Pflegekasse berät Sie hier gerne. Für die privaten Kassen gibt es dafür den Beratungsdienst „Compass“.

Auch die Landratsämter haben in ihren Pflegestützpunkten sehr kompetente Berater, mit denen Sie einen Termin vereinbaren können.

Natürlich helfen auch wir jederzeit gerne bei Fragen, Anträgen und allem was mit dem Thema Betreuung und Pflege zu tun hat.

Wir beraten Sie kostenlos & unverbindlich – Rufen Sie gerne an – 07551 945 2560

Oder senden Sie uns eine E-Mail an: kontakt@pflegehilfeplus.eu

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