Bei anerkanntem Pflegegrad stehen allen Pflegebedürftigen Personen 125 EUR pro Monat zu. Das Besondere daran ist, daß die monatlichen Beträge sich max. bis 30.06. des Folgejahres aufaddieren (wie auf einem Sparbuch), wenn sie nicht verbraucht werden.

Allerdings wird dieses Geld nicht an die Familien ausbezahlt sondern darf nur von zugelassenen Organisationen und ambulanten Diensten im Auftrag der Familien in Anspruch genommen werden und zwar für folgende Leistungen:

  • Stundenweise Haushaltshilfe (wir haben diese Zulassung)
  • Tages- und Nachtpflege
  • Kurzzeitpflege