Das Pflegegeld wird automatisch bei der Gewährung eines Pflegegrades mit Datum der Antragstellung monatlich auf ein benanntes Konto überwiesen und ist nicht zweckgebunden.

Pflegegrad 2: 316 Euro

  • Pflegegrad 3:  545 EUR
  • Pflegegrad 4:  728 EUR
  • Pflegegrad 5:  901 EUR

Die Pflegesachleistungen stehen den Familien als Zuschuss zur Verfügung, werden aber nicht als Geldleistung an die Familien ausbezahlt. Diese Beträge werden von den zugelassenen ambulanten Diensten (z.B. Sozialstation) für die Erbringung deren Pflegeleistungen direkt mit den Kassen abgerechnet.

Dafür stehen folgende Beträge zur Verfügung:

  • Pflegegrad 1:      0 EUR
  • Pflegegrad 2:  689 EUR
  • Pflegegrad 3:  1.298 EUR
  • Pflegegrad 4:  1.612 EUR
  • Pflegegrad 6:  1.995 EUR

Wenn aus verschiedenen Gründen ein ambulanter Dienst weiterhin einen Teil der Grundpflege übernehmen soll, kann bei den Kassen eine Kombinationsleistung beantragt werden.

In diesem Fall wird das Pflegegeld in einem bestimmten Verhältnis gekürzt. Die Auszahlungstermine ändern sich, da die Kassen zunächst die Höhe der Aufwendungen der ambulanten Dienste begleichen und die verbleibende Summe des Pflegegeldes dann einen Monat später ausbezahlt. Wie das individuell bei Ihnen aussehen kann, erläutern wir gern in einem persönlichen Gespräch oder Telefonat.