Der Pflegegrad muss per Gesetz halbjährlich bei Pflegegrad 2 und 3, bzw. vierteljährlich bei Pflegegrad 4 und 5 im Rahmen eines Beratungsgespräches überprüft werden.

Diese Leistungen übernehmen meist die ambulanten Pflegedienste, bzw. von den Kassen benannte Pflegeberater. Den Aufwand dafür rechnen diese direkt mit den Kassen ab. Die Beauftrag erfolgt durch Sie und Sie sind auch für die Einhaltung der Intervalle verantwortlich.