Die aufsummierten Beträge aus dem Entlastungsbetrag in Höhe von EUR 125 mtl. können bis zum 30.06. des Folgejahrs in Anspruch genommen werden, danach verfallen sie.
Pflegesachleistungen können nicht aufgespart werden und verfallen jeweils am Monatsende.
Zuschüsse aus der Verhinderungspflege (insgesamt EUR 2.418 pro Kalenderjahr) verfallen zum 31.12. jeden Jahres.
Wir stellen Ihnen im Rahmen unserer Beratung das für Sie günstigste Paket aus den verschiedenen „Töpfen“ zusammen. Das ist individuell sehr unterschiedlich und geht am besten in einem persönlichen Gespräch.