Unsere Pflege- und Betreuungskräfte werden aktuell als systemrelevant eingestuft und haben somit das Recht zur Einreise nach Deutschland.

 

Die Einhaltung folgender Rahmenbedingungen zieht keine Quarantäne nach sich:

  • Die Betreuungskräfte werden innerhalb von 48 Stunden vor der Einreise nach
    Deutschland mit einem, den aktuellen Vorschriften entsprechenden Testverfahren getestet. Das Testergebnis kann auch nachgesendet werden.
  • Jede Betreuungskraft hat ihre Einreise nach Deutschland im Internet unter
    einreiseanmeldung.de anzuzeigen oder ersatzweise führt die Person eine sog. Aussteigekarte bei der Reise mit sich. Diese wird nach der Anreise vom Dienstleister an das zuständige Gesundheitsamt übermittelt.

Kann der vorgeschriebene Test nicht vor der Einreise nach Deutschland durchgeführt werden, kann die Betreuungskraft trotzdem einreisen und muss den Test innerhalb von max. 14 Tagen nachholen. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses ist eine Quarantäne einzuhalten. Die Dauer der Quarantäne bestimmt das örtlich zuständige Gesundheitsamt (Landratsamt).

Um uns Allen mehr Sicherheit zu verschaffen, absolvieren die Betreuungskräfte unserer Kooperationspartner unmittelbar vor der Abreise aus dem Heimatland (Buseinstieg) einen zusätzlichen Schnelltest. Die Kosten hierfür trägt der Dienstleister.

Bitte informieren Sie sich zusätzlich regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen bei den bekannten Stellen, wie z.B. dem Gesundheitsamt, dem Robert-Koch-Institut o.ä.